Kann ich die Reinigung von Solaranlage, Fenstern und Dachrinne von der Steuer absetzen?
Wie viel der Steuerbonus bei einer Reinigung bringt, welche Reinigung wofür zählt, was auf der Rechnung stehen muss und was sich 2027 ändern soll.
Wer die Reinigung von Dachrinne, Fenstern oder Solaranlage von einem Fachbetrieb erledigen lässt, kann einen Teil davon steuerlich absetzen. Dabei behandelt das Finanzamt zwei Rechnungen vom selben Tag ganz unterschiedlich: Die Dachrinnenreinigung gilt als Handwerkerleistung, das Fensterputzen als haushaltsnahe Dienstleistung. Und ausgerechnet für die Handwerkerleistung soll der Bonus ab 2027 sinken.
Das klingt nach Kleinkram, macht aber einen Unterschied: Für jede Gruppe gilt ein eigener Höchstbetrag, und nur eine davon ist von der geplanten Kürzung betroffen. Wer seine Rechnungen richtig zuordnet und auf ein paar Formalien achtet, bekommt jedes Jahr einen Teil des Arbeitslohns zurück.
In diesem Beitrag zeige ich Ihnen, wie viel der Steuerbonus bei einer Reinigung bringt, welche Reinigung wofür zählt, was auf der Rechnung stehen muss und was sich 2027 voraussichtlich ändert. Ich bin kein Steuerberater. Alles hier stützt sich auf Gesetz und Verwaltungsanweisungen, die ich am Ende verlinke.
Wie viel bringt der Steuerbonus für eine Reinigung?
Sie ziehen 20 Prozent der Arbeitskosten direkt von Ihrer Einkommensteuer ab. Bei 300 Euro Arbeitskosten sind das 60 Euro, Material zählt nicht mit.
Der Bonus steht in § 35a des Einkommensteuergesetzes. Er mindert nicht Ihr zu versteuerndes Einkommen, sondern direkt die Steuer, die Sie zahlen. Es gibt zwei Töpfe mit eigenen Grenzen:
| Topf | Typische Reinigung | Satz | Höchstbetrag |
|---|---|---|---|
| Haushaltsnahe Dienstleistungen (Abs. 2) | Fensterreinigung | 20 % | 4.000 € im Jahr |
| Handwerkerleistungen (Abs. 3) | Dachrinnenreinigung | 20 % | 1.200 € im Jahr |
Die Höchstbeträge gelten für den gesamten Haushalt und alle Leistungen eines Topfes zusammen, also zum Beispiel auch für Gartenpflege oder Heizungswartung. Beide Töpfe können Sie im selben Jahr nebeneinander nutzen.
Eine Einschränkung sollten Sie kennen: Der Bonus mindert Ihre Einkommensteuer. Zahlen Sie keine oder nur sehr wenig Einkommensteuer, etwa mit einer kleinen Rente, bringt er Ihnen entsprechend wenig oder nichts.
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Welche Reinigung können Sie wie steuerlich absetzen?
Eindeutig geregelt sind Dachrinnenreinigung und Fensterputzen. Für Solaranlage, Außenjalousien und Glasdach nennt die Finanzverwaltung keine ausdrückliche Zuordnung.
Welche Leistung in welchen Topf gehört, legt das Bundesfinanzministerium in einer Liste zu seinem Anwendungsschreiben fest. Daran halten sich die Finanzämter. Für die vier Leistungen dieses Portals sieht es so aus:
- Dachrinnenreinigung Einordnung: Eindeutig
- Steht ausdrücklich als Handwerkerleistung in der Liste des Finanzministeriums, also Topf 3.
- Fensterreinigung Einordnung: Eindeutig
- „Fenster putzen“ steht als haushaltsnahe Dienstleistung in der Liste. Die Pflege von Fenstern innen und außen gehört in Topf 2.
- Außenjalousien Einordnung: Offen
- Nicht ausdrücklich genannt. Die Reinigung ist Pflege wie bei Fenstern, das spricht für Topf 2. Reparatur und Wartung wären Topf 3.
- Glasdach und Wintergarten Einordnung: Offen
- Nicht ausdrücklich genannt. Als Reinigung am eigenen Haus liegt Topf 2 nahe.
- Solaranlage Einordnung: Offen
- Seit 2023 grundsätzlich begünstigt, wenn die Anlage am selbst bewohnten Haus steuerfrei ist. Welcher Topf gilt, ist nicht festgelegt.
Bei den offenen Fällen entscheidet im Zweifel Ihr Finanzamt. Geben Sie die Arbeitskosten an und beschreiben Sie die Leistung so, wie sie auf der Rechnung steht. Wer sichergehen will, klärt die Zuordnung mit einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.
Gilt das auch für die Reinigung der Solaranlage?
Ja, wenn die Anlage auf Ihrem selbst bewohnten Haus sitzt und unter die Steuerbefreiung für kleine Anlagen fällt. Das hat das Bundesfinanzministerium 2023 ausdrücklich klargestellt.
Seit 2022 sind die Einnahmen aus kleinen Photovoltaikanlagen am Wohnhaus steuerfrei. Damit war zunächst unklar, ob Arbeiten an der Anlage noch als Handwerkerleistung zählen, denn § 35a gilt nicht für Betriebsausgaben. Das Finanzministerium hat das in einem Schreiben vom 17. Juli 2023 geregelt: Für diese Anlagen wird unterstellt, dass sie ohne Gewinnabsicht betrieben werden, und der Bonus kann gewährt werden.
Im Dezember 2023 hat das Ministerium ergänzt, dass das auch für Anlagen auf Garage oder Carport gilt, wenn diese zum Haushalt gehören. Nicht begünstigt sind dagegen Anlagen, die Sie mit Gewinnabsicht als Betrieb führen. Dort sind die Reinigungskosten Betriebsausgaben.
Wundern Sie sich nicht über die Mehrwertsteuer: Die Anlage selbst haben Sie seit 2023 vermutlich ohne Umsatzsteuer gekauft. Dieser Nullsteuersatz gilt laut Bundesfinanzministerium aber nur für Lieferungen, also Kauf und Installation. Auf eine Reinigung stehen deshalb 19 Prozent Mehrwertsteuer auf der Rechnung. Für den Steuerbonus zählt der Arbeitslohn einschließlich dieser Mehrwertsteuer.
Was eine Reinigung Ihrer Anlage kostet, steht im Beitrag Was kostet eine Photovoltaik-Reinigung?
Was kostet die Reinigung bei Ihrem Haus?
Ein Fachbetrieb nennt Ihnen den Preis und stellt eine Rechnung mit getrennt ausgewiesenen Arbeitskosten aus. Ich leite Ihre Anfrage an einen persönlich ausgewählten Betrieb aus Ihrer Region weiter. Kostenlos und unverbindlich.
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Was muss auf der Rechnung stehen?
Sie brauchen eine Rechnung mit ausgewiesenen Arbeitskosten und müssen per Überweisung bezahlen. Bei Barzahlung gibt es keinen Bonus, auch nicht mit Quittung.
Die Voraussetzungen stehen im Gesetz selbst, das Finanzamt kann die Belege anfordern. Prüfen Sie Ihre Rechnung deshalb gleich, wenn sie kommt:
Das muss für den Steuerbonus stimmen
- Die Rechnung ist auf Sie ausgestellt und nennt Leistung, Ort und Datum.
- Arbeitskosten und Material sind getrennt ausgewiesen. Begünstigt sind nur die Arbeitskosten.
- Maschinen- und Fahrtkosten dürfen Sie zu den Arbeitskosten rechnen, jeweils mit der darauf entfallenden Mehrwertsteuer.
- Sie haben direkt auf das Konto des Betriebs überwiesen, nicht bar und nicht an einen Vermittler. Das verlangt das Gesetz seit 2025 ausdrücklich.
- Die Arbeit wurde an Ihrem Haus oder auf Ihrem Grundstück erledigt.
Fehlt die Aufteilung, bitten Sie den Betrieb um eine berichtigte Rechnung. Das ist ein üblicher Wunsch, den jeder Betrieb kennt. Wenn Sie einen Betrieb über dieses Portal finden, ändert das nichts: Rechnung und Zahlung laufen direkt zwischen Ihnen und dem Betrieb.
Wie sieht das an einem Beispiel aus?
Bei einer Dachrinnenreinigung mit 300 Euro Arbeitskosten sparen Sie 2026 bis zu 60 Euro Steuer. Kommt die geplante Kürzung, wären es ab 2027 noch 45 Euro.
Die folgenden Zahlen sind Beispielwerte. Sie zeigen den Rechenweg, keinen Preis für Ihr Haus.
- Arbeitskosten laut Rechnung
- 260 €
- Anfahrt laut Rechnung
- 40 €
- Material
- 0 €
- Begünstigte Kosten
- 300 €
- Steuerbonus 2026 (20 %)
- 60 €
- Steuerbonus 2027 nach Entwurf (15 %)
- 45 €
Lassen Sie im selben Jahr auch die Fenster reinigen, etwa für 200 Euro Arbeitskosten, kommen weitere 40 Euro aus dem anderen Topf dazu. Diese 40 Euro wären von der geplanten Kürzung nicht betroffen.
Was ändert sich 2027 beim Handwerkerbonus?
Nach dem Regierungsentwurf der Bundesregierung sinkt der Bonus für Handwerkerleistungen ab 2027 auf 15 Prozent und höchstens 900 Euro. Beschlossen ist das noch nicht.
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 am 2. September 2026 beschlossen. Am 8. Oktober 2026 hat der Bundestag in erster Lesung darüber beraten, jetzt liegt er im Finanzausschuss. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen, bis dahin kann sich der Text ändern. Stand dieser Angaben: 17. Oktober 2026.
| 2026 (geltendes Recht) | 2027 (Regierungsentwurf) | |
|---|---|---|
| Satz | 20 % der Arbeitskosten | 15 % der Arbeitskosten |
| Höchstbetrag | 1.200 € im Jahr | 900 € im Jahr |
| Betrifft | Dachrinne, Reparaturen, Wartung | Dachrinne, Reparaturen, Wartung |
| Haushaltsnahe Dienstleistungen | 20 %, höchstens 4.000 € | laut Entwurf nicht betroffen |
Für das Steuerjahr zählt, wann Sie bezahlen, nicht wann gearbeitet wurde. Wer eine anstehende Dachrinnenreinigung 2026 erledigen lässt und noch 2026 überweist, nutzt den heutigen Satz. Ehrlich gesagt geht es dabei um wenig: Bei 200 bis 400 Euro Arbeitskosten sind es 10 bis 20 Euro. Lassen Sie deshalb nichts reinigen, was nicht ohnehin fällig ist. Ein fälliger Termin im Herbst ist aber ein guter Grund, nicht bis Januar zu warten.
Steht die Reinigung ohnehin an?
Dann lohnt es sich, sie noch in diesem Jahr zu erledigen. Ich leite Ihre Anfrage an einen persönlich ausgewählten Betrieb aus Ihrer Region weiter.
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Wie tragen Sie das in die Steuererklärung ein?
Die Kosten gehören in die Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“. Getrennt nach haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen tragen Sie dort nur die Arbeitskosten ein.
- Rechnungen sammeln: Legen Sie alle Rechnungen des Jahres mit den Kontoauszügen der Überweisungen zusammen.
- Nach Topf sortieren: Fensterreinigung zu den haushaltsnahen Dienstleistungen, Dachrinnenreinigung zu den Handwerkerleistungen, offene Fälle nach Absprache.
- Nur Arbeitskosten eintragen: Arbeit, Maschinen und Anfahrt inklusive Mehrwertsteuer, kein Material.
- Belege aufbewahren: Sie müssen die Rechnungen nicht mitschicken, das Finanzamt kann sie aber anfordern.
Wo genau die Felder stehen, ändert sich mit den Formularen von Jahr zu Jahr. In ELSTER und den gängigen Steuerprogrammen finden Sie sie unter dem Stichwort „Handwerkerleistungen“ bzw. „haushaltsnahe Dienstleistungen“.
Was sollten Sie jetzt tun?
Prüfen Sie Ihre Rechnungen auf getrennte Arbeitskosten und Überweisung. Steht eine Dachrinnenreinigung ohnehin an, spricht nichts dagegen, sie noch 2026 erledigen zu lassen.
Der Steuerbonus ist kein Grund für eine Reinigung, aber er macht eine fällige Reinigung etwas günstiger. So gehen Sie vor:
- Rechnungen des laufenden Jahres auf getrennte Arbeitskosten prüfen, fehlende Angaben beim Betrieb nachfordern.
- Fällige Arbeiten an der Dachrinne vor Jahresende beauftragen und bezahlen.
- Bei Solaranlage, Außenjalousien und Glasdach die Zuordnung mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein klären.
- Im Frühjahr alles in die Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“ übertragen.
Wie oft eine Dachrinne gereinigt werden sollte, lesen Sie im Beitrag Wie oft muss eine Dachrinne gereinigt werden?, was sie kostet, in Was kostet eine Dachrinnenreinigung? Sobald das Gesetz für 2027 beschlossen ist, aktualisiere ich diesen Beitrag.
Bekomme ich den Bonus, wenn ich bar bezahlt habe?
Nein. Das Gesetz verlangt eine Zahlung auf das Konto des Betriebs. Eine Barzahlung lässt sich nachträglich nicht heilen, auch nicht mit Quittung.
Gilt der Bonus auch für Vermieter?
Nein, nicht für die vermietete Wohnung. Als Vermieter setzen Sie Reinigungskosten stattdessen als Werbungskosten bei den Mieteinnahmen ab.
Zählt die Anfahrt des Betriebs mit?
Ja. Fahrt- und Maschinenkosten gehören zu den begünstigten Arbeitskosten, wenn sie auf der Rechnung ausgewiesen sind.
Kann ich Fensterreinigung und Dachrinnenreinigung im selben Jahr absetzen?
Ja. Beide gehören zu unterschiedlichen Töpfen mit eigenen Höchstbeträgen. Sie stehen nicht in Konkurrenz zueinander.
Was ist, wenn der Betrieb die Arbeitskosten nicht getrennt ausweist?
Dann bitten Sie um eine berichtigte Rechnung. Ohne erkennbaren Anteil der Arbeitskosten kann das Finanzamt den Bonus verweigern.
Quellen und Grundlagen
- § 35a Einkommensteuergesetz
- Anlage 1 zum BMF-Schreiben vom 09.11.2016 in der Fassung vom 01.09.2021: begünstigte Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
- Merkblatt Handwerkerleistungen in Privathaushalten
- BMF-Schreiben vom 17.07.2023, Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen, Rn. 28
- BMF-Schreiben vom 05.12.2023, Photovoltaikanlagen auf Nebengebäuden
- Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027
- Gesetzentwurf Einkommensteuerreformgesetz 2027, Drucksache 21/8235
- FAQ zur Umsatzsteuer bei Photovoltaikanlagen
